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Richtigstellung zur Abmahnung durch den Verband Sozialer Wettbewerb e.V

Kim Mayer |

Heute muss ich ein Thema ansprechen, dass mich derzeit mehr als nur beschäftigt, mir mehr als nur schlaflose Nächte bereitet.

Letzte Woche habe ich einen Abmahnung für das Schoko-Wunderland erhalten, enthalten darin eine Abmahngebühr und eine Unterlassungserklärung, die ich bis zum 2. Januar unterschreiben soll.

Der Verein mit seinem Geschäftsführer Ferdinand Selonke wirft mir darin folgende Verstöße vor:

Sie werben im Internet unter der Subdomain https://schoko-wunderland.de/produkt/dunkle-schokoladentaler-ohne-zucker-55-dammenberg/ (abgerufen und ausgedruckt am 11. Dezember 2023 zwischen 15:38 Uhr und 15:46 Uhr) für das Lebensmittel „Dunkle Schokoladentaler – ohne Zucker 55% (Dammenberg)“.

An dieser Werbung ist zu beanstanden, dass Sie den Artikel in der Produktbezeichnung und -beschreibung mit den Angaben „zuckerfrei“ und „ohne Zucker“ bewerben. Diese Angaben stellen zunächst eine Irreführung gem. Art. 7 I, IV LMIV dar, da das beworbene Produkt tatsächlich Zucker bzw. Fruchtzucker enthält. Darüber hinaus liegt in dieser Werbeaussage auch ein Verstoß gegen Art. 8 I HCVO i.V.m. dem Anhang „Nährwertbezogene Angaben und Bedingungen für ihre Verwendung“,  in dem es heißt:

„Die Angabe, ein Lebensmittel sei zuckerfrei, sowie jegliche Angabe, die für den Verbraucher voraussichtlich dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Produkt nicht mehr als 0,5 g Zucker pro 100 g bzw. 100 ml enthält.“

Für das Produkt geben Sie in der Nährwerttabelle folgenden Wert an: Kohlenhydrate: 47,4 g/ 100 g  – davon Zucker: 5 g/ 100 g

 

Auf die einfachste Erklärung, nämlich das die Sorte ohne Zucker ist und nur die Angaben in der Nährwerttabelle falsch sind,  ist der Verein mit dem Geschäftsführer Herr Selonke leider nicht gekommen. Die Angabe ohne Zucker ist also richtig!

 

Als zweites Vergehen wirft der Verein mir vor:

Sie werben ferner im Internet unter der Subdomain  https://schoko-wunderland.de/produkt/bio-zartbitter-worry-free-erdbeere-79-dammenberg/

 (abgerufen und ausgedruckt am 11. Dezember 2023 zwischen 15:56 Uhr und 16:00 Uhr) für das Lebensmittel „Bio Zartbitter – Worry free Erdbeere 79% (Dammenberg)”. Dieses Produkt bewerben Sie mit der Angabe „Bio“.

An keiner Stelle wird jedoch die für das Produkt zuständige Kontrollstelle mit der dieser vergebenen Kennnummer im Zusammenhang mit der Verwendung der Angabe „Bio“ erkennbar angegeben. Gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 30 Abs. 1 der EU-Öko-VO 2018/848 ist im Falle der Werbung für ein Produkt mit Angaben, die Bezug nehmen auf eine ökologische/biologische Produktion, wie zum Beispiel „Bio-“ oder „Öko-“ die Angabe der Codenummer der Kontrollbehörde/Kontrollstelle, welches für die Kontrolle des Unternehmens zuständig ist, vorgeschrieben. 

Die genannten Vorschriften sind auch dazu bestimmt, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, so dass deren Verletzung gleichzeitig unlauter im Sinne von § 3a UWG und daher gemäß § 8 UWG zu unterlassen ist.

Damit verhalten Sie sich wettbewerbswidrig.

Wir fordern Sie auf, eine rechtsver­bindliche Unterlassungserklärung bis zum 2. Januar 2024 eingehend beim Verband, abzugeben, wobei Sie sich des beigefügten Formulars bedienen können.

Ich fasse also zusammen:

  1. Mein erstes Vergehen war, dass ich einen Tippfehler in den Nährwertangaben hatte und statt 0g Zucker 5g Zucker geschrieben habe. Ein Fehler, der zu einem Wettbewerbsnachteil für mich geführt hat.
  2. Mein zweites Vergehen ist, dass ich für eine Bio-Schokolade von Dammenberg, (die auch wirklich Bio ist), vergessen habe, den Text:  Öko-Kontrollstelle: FI-EKO-201 anzugeben. Das die Sorte Bio ist, hat der Verein, bei dem Herr Selonke Geschäftsführer ist, ganz klar am Produktfoto erkennen können.

Jeder soll sich selbst eine eigene Meinung dazu bilden, ich freue mich über jedes Feedback und aufbauende Worte direkt an mich (kim@schoko-wunderland.de). Denn nun sehn ich mich mit hohen Anwaltskosten konfrontiert, muss die Abmahngebühr bezahlen und vor Gericht ziehen.

In welcher Welt leben wir eigentlich, in der ein Verein einen Mann so hart dafür bestraft, dass er einen Tippfehler gemacht hat?! Ich möchte die Welt einfach nur ein Stückchen besser für Kinder (und Erwachsene) mit multiplen Allergien machen!

Und dafür dann so hart bestraft zu werden von einem Mann, der Recht vor richtig stellt!